misstraunsantrag oder abwahl

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 7 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden tina

    Hallo
    Meine Frage also wir sind in ein kleingarten Verein,dort ist ein 2 Vorsitzender der privat
    Urkundenfälschung gemacht hat.ist das ein Grund natürlich mit beweisen ihn abzuwählen?
    Und wieviel unterschrieften brauchen wir?
    Wir haben 24 Gärten es sind aber nicht alles besetzt.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Harte Anschuldigungen, für die Sie stichhaltige Beweise benötigen.
    Wenn Sie diese haben, sollten Sie sich zunächst an die Polizei wenden, Urkundenfälschung ist kein Kavaliersdelikt und wird laut StGB §267 mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe belangt.
    Bzgl. des Vereins sollten Sie sich die Satzung ansehen und vom Minderheitenrecht Gebrauch machen. Danach muss zu einer Mitgliederversammlung eingeladen werden, wenn 10 % der Mitglieder dies verlangen. In der Satzung kann die Hürde „höher gelegt“ werden (z.B. ein Drittel der Mitglieder).
    Hierüber können Sie die Ab- und Neuwahl des 2. Vorsitzenden anstoßen.

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    Kein Profilbild vorhanden tina

    Hallo
    Ja dass wissen wir es gibt eine Anzeige die wurde schon gestellt. Wir haben bald jahreshauptversammlung da wollten wir den Antrag abgeben. Nur wir wissen nicht wie.und wieviel unterschrieften wir brauchen . Zählen alle Gärten oder nur die belegt sind.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Schauen Sie in ihre Satzung, da muss drin stehen wer als Mitglied zählt. Der Garten selbst kann nicht Mitglied sein, jedoch der Pächter. Des weiteren können Sie im Rahmen ihres Minderheiteninteresses eine aktuelle Mitgliederliste verlangen. Diese ist für die Ermittlung der nötigen Stimmen hierfür maßgeblich.

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