Hallo,
ich habe folgendes Anliegen: Wir sind ein eingetragener Verein und sind bisher viel von ehrenamtlichen Helfern unterstützt worden. Zu der Einrichtung zählt ein Gästehaus, großes Grundstück, das auch gepflegt werden muss, wenn keine Gäste hier sein können. Dazu zählt noch ein Verlag, wo bisher auch ehrenamtliche Helfer geholfen haben.
Meine Frage: Dürfen ehrenamtliche Helfer (keine Mitglieder) in der jetzigen Corona-Pandemie hier vor Ort mithelfen? Dürfen sie übernachten? Wohnen im eigenen Wohnbereich (Zimmer, Küche, Bad) wäre möglich. Was ist zu beachten? Reicht eine Bescheinigung? Sollte man lieber mit den Behörden vor Ort Kontakt aufnehmen?
Noch zur Info: Wir sind hier in Baden-Württemberg. Die Helfer wären aus einem anderen Bundesland.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Julius