Mitglederversammlung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 months, 4 weeks von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden hundefell

    Hallo,

    Zwei Fragen zur Mitgliederversammlung.. Bei uns in der Satzung steht folgender Satz „ Die Mitgliederversammlungen sind schriftlich vom Vorstand gemäß § 26 BGB einzuberufen. „

    Meine zwei Fragen dazu:
    bedeutet schriftlich ausdrücklich ein Brief?
    Und was hat Der § 26 damit zu tun. Ich verstehe den Zusammenhang nicht

    Danke und Gruß

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    1. bei schriftlich kann auch per E-Mail eingeladen werden. Dies hat ein Gericht vor Jahres festgestellt. (https://ebibliothek.beck.de/Print/CurrentDoc?vpath=bibdata/reddok/becklink/2001349.htm&printdialogmode=CurrentDoc&hlword=)
    2. BGB §26 ist der Vorstand der im Vereinsregister eingetragen wird. Ich gehe mal davon aus, dass hier gemeint ist, dass nur diese Mitglieder zur MV einladen können. In dem Fall dürfen Beisitzer nicht einladen.

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