Mitglied will Kündigungsfrist nicht einhalten

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 years, 3 months von  sonnenblume.
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    Hinsichtlich einer Kündigung der Mitgliedschaft in unserem Verein lautte unsere Satzung wie folgt:

    "Der Austritt ist zum jeweiligen Quartalsende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Erklärungsfrist von 3 Monaten möglich. Die Austrittserklärung ist schriftlich über die Geschäftsstelle an den Vorstand zu richten. Jede andere Art der Abmeldung ist ungültig. Ausnahmen werden vom Vorstand beschlossen. Die genannten Fristen gelten nicht für Kurzzeitmitglieder und Fördermitglieder."

    Jedoch will ein Mitglied bei uns, diese satzungsgemäße Kündigungsfrist aufgrund eines Umzuges nicht einhalten und verweist als Argumentation für sein Recht folgende Urteile:

    LG Düsseldorf, Urteil vom 4.5.1994-12 O 796/93; LG Dortmund, Urteil vom 8.11.1990 – 8 O 343 /90 und Urteil vom 25.10.1990 – 8 O 318/90; 8 O 223/90

    Sind Ihnen/Euch die Urteile bekannt und treffen diese argumentativ auf den vorstehenden Vorgang  überhaupt zu? 
    Herzlichen Dank für Antworten schon mal im Voraus:)

    Kein Profilbild vorhanden gunter_stein

    Bei diesem etwas kniffligen Fall möchte ich gerne weiterhelfen.

    Grundsätzlich kann ein Mitglied ohne Einhaltung der in der Satzung genannten Fristen aus „wichtigem“ Grund kündigen. Doch die sofortige Kündigung ist ein Ausnahmefall. Der ist gegeben, wenn es dem Mitglied im Einzelfall nicht zuzumuten ist, die satzungsmäßige Kündigungsfrist abzuwarten. Dabei müssen die Belange des Vereins und die Austrittsfolgen für den Verein gegen die Interessen des kündigenden Mitglieds abgewogen werden. So verlangt es das BGB.

    Die Urteile haben dies in Bezug auf Fitnessstudios bejaht. Für Vereine gibt es leider keine entsprechenden Urteile, da wohl schon aufgrund der deutlich niedrigeren Beiträge die Zumutbarkeit wohl gegeben sein kann. Bleibt also die Frage: Will es der Vorstand auf einen Prozess ankommen lassen, oder nicht.

    Ich würde das Mitglied mit dem deutlichen Hinweis, dass es sich hierbei um ein Entgegenkommen des Vorstands handelt und die genannten Urteile zwar interessant sind, aber für ein Dauerschuldverhältnis mit dem Verein von wohl untergeordneter Bedeutung sind. Da Sie die Kündigung aber so verstanden haben, dass der Restbeitrag in Höhe xx für das Mitglied eine starke finanzielle Belastung darstellt, wolle man es hiervon entlasten und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.

    Beste Grüße und weiterhin viel Erfolg in Ihrer Vereinsarbeit!

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    Kein Profilbild vorhanden sonnenblume

    Danke für Ihre Hilfe! Ich denke, wir werden in diesem Fall auch so verfahren.

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