Mitglieder informieren über Inhalt einer Vorstandssitzung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 3 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Charly77

    Hallo zusammen,

    ich bin einfaches Mitglied bei uns im Sportverein und habe folgende Frage:

    Es finden regelmäßig Vorstandssitzungen bei uns im Verein statt, nur hält es die Vorstandschaft nicht für nötig, auch nicht auf Nachfragen durch Mitglieder, die Mitglieder darüber zu informieren, was in den Sitzungen besprochen worden ist.

    Ist das so irgendwo geregelt der ist es vielleicht auch, so geregelt, dass ich als aktives Mitglied sogar das Recht habe auf Informationen bzgl. Inhalt einer Vorstandssitzung?

    Danke für die Antworten im Voraus!

    Gruß

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Grundsätzlich sind dies, wie der Name es schon sagt, Sitzungen des Vorstandes. Dort haben dann auch nur Vorstandsmitglieder was zu suchen.
    Darüber hinaus wäre zu prüfen was die Satzung aussagt. Steht da nichts über Öffentlichkeit von Vorstandssitzungen gilt das hier nur Vorstandsmitglieder teilnehmen dürfen.
    Dann zu Information über die Sitzungen des Vorstandes:
    – Die Satzung sieht ein Einsichtsrecht vor. In diesem Fall ist die Rechtslage klar: Das Mitglied kann Einsicht in das Vorstandsprotokoll verlangen.
    – Die Satzung trifft keine Regelung. In diesem Fall steht dem Mitglied kein Einsichtsrecht zu. Die Grundlage hierzu in der Satzung fehlt.

    Ausnahme: sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Vorstandssitzungen, z. B. ein Vereinsmitglied, das ein bestimmtes Vorhaben oder Thema betreut hat zumindest ein Einsichtsrecht in die Protokollpunkte, bei denen es unmittelbar involviert gewesen ist. (Auszug aus dem Newsletter von Vereinswelt.de vom 15.06.22)

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    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Im übrigen hat der Vorstand jedes Jahr für das abgelaufen Vereins-/Geschäftsjahr einen Rechenschaftsbericht vorzulegen/vorzutragen.
    Spätestens hier können Fragen zu Aktivitäten des Vorstandes vorgetragen werden, die der Vorstand dann auch beantworten muss.
    Dieser Rechenschaftsbericht ist neben dem Kassenbericht die Grundlage für eine Entlastung des Vorstandes.

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