Mitgliederaufnahme bei nicht beschlussfähigem Vorstand

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 5 months von  i_cziudaj.
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    Hallo,

    laut unserer Satzung nimmt der Vorstand (bestehend aus 5 Personen) neue Mitglieder auf. Weitere Details sind nicht angeführt.

    Da unser Vorstand zum jetzigen Zeitpunkt durch Rücktritte nur noch aus 1 Person besteht ist die Frage, ob auch dieser verbleibende Vorstand neue Mitglieder aufnehmen darf, da ja keine Beschlussfähigkeit (3 Vorstände nötig laut Satzung) und keine Handlungsfähigkeit (keine Vorsitzenden) besteht.

    Dies wäre sehr wichtig, damit wir bei Vorstandsneuwahlen komplett neue Mitglieder in den Verein integrieren können, da verbliebenen Leute beruflich bedingt nicht bzw. eher schlecht zur Verfügung stehen.

    Vielen Dank für die Antworten!!!

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo,
    Sie haben in Ihrer Anfrage schon die Satzung Ihres Vereins erwähnt. Sie ist das Grundgesetz eines jeden Vereins. Laut Ihrer Satzng nimmt der Vorstand neue Mitglieder in den Verein auf. So weit ist mir auch alles klar.
    Was mir nicht klar ist. Wer ist denn von Ihrem Vorstand noch übrig geblieben, der eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Neuwahl eines neuen Vorstandes einberufen könnte.
    Ihre Situation scheint mir so, dass Sie einen Notvorstand in Betracht ziehen müssten. Denn ein Notvorstand wird einberufen, wenn kein Vorstand vorhanden ist oder es an der für die Gesamtvertretung erforderliche Zahl fehlt oder eine Beschlussfassung wegen Fehlens von Vorstandsmitgliedern nicht möglich ist, was ja bei Ihnen zutrifft.
    Einen Notvorstand beantragen müssen Sie beim Amtsgericht, wo Sie auch weitere Infos erhalten.
    Eine andere Möglichkeit wäre die: Nichtmitglieder in den Vorstand wählen. Denn der Vereinsvorstand kann sich neben Mitgliedern auch aus Nichtmitgliedern zusammensetzen. vorausgesetzt, die Satzung beinhaltet keine gegenteilige Regelung.
    Steht in der Satzung, dass im Vereinsvorstand nur Mitglieder mitwirken dürfen, geht die Wahl von Nichtmitgliedern natürlich nicht. Trifft die Satzung keine solche Regelung, können auch Nichtmitglieder in den Vereinsvorstand gewählt werden.
    Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter
    I. Cziudaj

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