Mitgliederliste zur Kontaktaufnahme mit Vereinsmitgliedern

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 years, 6 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden SchmittPaul

    Der Vereinsvorstand verweigert die Herausgabe mit dem
    Hinweis er müsse erst die Mitglieder fragen ob diese
    die Bekanntgabe ihrer Adressen genehmigen.
    Es stehen Neuwahlen an und es gibt Bewerber welche bei den
    Mitgliedern mit ihrem Wahlprogramm um deren Stimmen werben möchten.
    Muss der Verein (1.Vorsitzende) die Mitgliederliste mit allen Adressen unverzüglich herausgeben bzw. können einzelne Mitglieder die Veröffentlichung verweigern ?

    Tom Tom

    Jedes Mitglied hat ein Auskunftsrecht. Für die Einsicht in die Mitgliederliste jedoch ein sehr eingeschränktes.
    Für die Einsicht in Mitgliederlisten, muss ein berechtigtes Interesse bestehen.
    Das wäre z.B. der Fall, wenn das Mitglied Gebrauch von seinem Minderheitenrecht machen will, um z.B. eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu beantragen.
    Die Werbung um gewählt zu werden fällt darunter nicht.

    Kein Profilbild vorhanden SchmittPaul

    Danke für die Info !
    Können Mitglieder die Veröffentlichung in der Mitgliederliste verweigern ??
    Das wäre noch sehr wichtig zu wissen

    Tom Tom

    Nein, denn wie gesagt, wenn eine Mitglied gebrauch von seinem Minderheitenrecht macht (BGB §37), müssen ihm alle Mitglieder und deren Daten (Anschrift, Telefonnummer etc.) mitgeteilt werden.

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