Hallo!
Bei unserer Mitgliederversammlung wird der 1. Vorsitzende vorzeitig ausscheiden (wegen Wohnortwechsel).
Er möchte aus Zeitgründen und dem Wohnortwechsel an dieser Versammlung nicht mehr teilnehmen.
Ist das rechtlich möglich/in Ordnung?
Gibt es da bei der Entlastung des Vorstandes Probleme?
Was passiert, wenn es keine Entlastung gibt?
Sollte man in der Einladung (wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht) unter Punkt „Bericht des 1. Vorsitzenden““ den 2. Vorsitzenden nennen? (Die 1. Einladung erfolgte schon mit 1. Vorsitzender)
Gruß Diana Fahrenbach“