mitgliederversammlung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 2 months von  hbaumann.
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    da 1 ste vorsitzender und kassierer amt niedergelegt haben müssen neuwahlen stattfinden . müssen die einladungen genau 3 wochen vorher bei mitglieder sein oder darf es auch n paar tagen später -sprich ca 16 tagen?

    hbaumann hbaumann

    Die Antwort auf diese Frage finden Sie in Ihrer Satzung. Diese muss laut BGB die Ladungsfristen für die Mitgliederversammlung enthalten.

    Und wenn das – wie Sie erwähnen – drei Wochen sind, dann bedeutet das, dass es keinen Tag später sein darf.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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