Mitgliederversammlung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 7 months von  nettepower.
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    Unser Verein besteht seit 2 Jahren nur mit einem geschäftsführenden Vorstand aus 2. und 3. Vorstand. Gemäß unserer Satzung sind beide gemeinsam Handlungsfähig. Es gibt keinen 1. Vorstand. Leider sollten unsere beiden Vorstände im Februar eine Mitgliederversammlung mit Wahlen einberufen. Leider wird keine Mitgliederversammlung einberufen weil sich kein 1. Vorstand findet. Können die Vorstände einfach bestimmen das keine Mitgliederversammlung einberufen wird.

    Kein Profilbild vorhanden nettepower

    Nach meiner Info muss eine MV gemäß Satzung einberufen werden. Der 2. und 3. Können gemeinsam einberufen. Wenn sie sich weigern können die Mitglieder eine außergewöhnliche MV einberufen, aber auch nur Satzungskonform mit entsprechender Anzahl von Unterschriften. Ist das in der Satzung nicht geregelt gilt das Vereinsricht und kann dort nachgelesen werden,

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