Mitgliederversammlung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 6 months von  brueno.
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  • Kein Profilbild vorhanden brueno

    Wenn ich eine Mitgliederversammlung einberufe und die Einladung mit der Tagesordnung 4 wochen vorher im Gruppenraum veröffendliche und dann noch zusätzlich in der Zeitung erscheint ,muß man dann trotzdem noch jedes Mitglied anschreiben.

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo brueno,
    eine konkrete gesetzliche Vorschrift, wie die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgen muss, gibt es nicht. §58 (4) BGB verlangt lediglich, dass die Satzung das regeln muss. Die Satzung kann also weitgehend bestimmen, wie die Einladung zu erfolgen hat. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass jedes Mitglied ohne unverhältnismäßigen Aufwand Kenntnis von der Einladung bekommt.
    Einladen können Sie:
    mündlich, durch Boten, telefonisch
    per Brief
    per E-Mail ( wenn alle Mitglieer über einen Anschluss verfügen)
    Veröffentlichung in einer Zeitung oderZeitschrift (die aber in der Satzung konkret benannt werden muss)
    durch Aushang an einem bekannten Ort (Vereinsheim).
    Wenn also in Ihrer Satzung nichts anderes steht, können Sie so einladen, wie Sie es oben beschrieben haben. Sie müssen dann nicht mehr jedes Mitglied anschreiben.
    Gruß
    IngeC.

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    Danke für die Antwort,damit kann ich einige Schwätzer beruhigen.
    Brueno

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