Mitgliederversammlung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 9 months von  Spedfire.
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    Hallo ich habe eine frage zur Mitgliederversammlung,

    wir haben immer im Quartal eine Mitgliederversammlung da nur die aktiven davon kommen wollte ich fragen ob man diese auch "Aktivenversammlung" nennen darf.

    Ich bendake mich schon mal im vorraus

    Lg

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo,
    da machen Sie sich aber viel Arbeit, wenn Sie in jedem Quartal eine Mitgliederversammlung veranstalten. Müssen Sie das laut Satzung? Meist ist ja in der Satzung geregelt, dass die Mitgliederversammlung innerhalb einer bestimmten Zeitspanne stattfinden muss, beispielsweise innerhalb des ersten Quartals eines Kalenderjahres. Fehlt eine Regelung in der Satzung bleibt die Bestimmung dem Vorstand überlassen.
    Ist die quartalsmäßige Einberufung der Mitgliederversammlung in Ihrer Vereinssatzung festgelegt, dann sollten Sie die Satzung ändern.
    Ist das nicht der Fall, sollten Sie in Ihrem Vorstand beschließen, dass vierteljährlich eine „Aktivenversammlung““ oder ein „“Aktiventreff““ stattfinden soll und nur einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung.
    L.G. Inge“

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    Besten Danke für die Antwort wollte nur auf der Sicherenseite sein.
    Wir machen nur einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung ansonsten so im Quartal eine Aktivenversammlung.

    Danke nochmal

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