Mitgliederversammlung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 10 months von  gunter_stein.
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden krassi

    Auf der letzten Mitgliederversammlung eines Schulfördervereins waren neben dem kompletten Vorstand nur 2 Mitglieder anwesend. Der Vorstand hätte entlastet und neu gewählt werden müssen. In der Satzung ist nicht festgelegt, dass eine Mindestanzahl an Mitgliedern anwesend sein muss. Kann entlastet bzw. der Vorstand neu gewählt werden??

    Kein Profilbild vorhanden gunter_stein

    Hallo!
    Ihre Frage habe ich heute in meinem wöchentlichen vereinswelt.de-Newsletter thematisch verarbeitet. Doch nun meine persönliche Antwort für Sie:

    Grundvoraussetzung dafür, dass Wahlen durchgeführt, über Anträge abgestimmt oder Entlastung erteilt werden kann, ist immer die „Beschlussfähigkeit“ der Versammlung. Weil dieser „Beschlussfähigkeit“ so eine außerordentliche Bedeutung zukommt, wird diese in den meisten Satzungen explizit geregelt.

    Typisch ist etwa folgende Regelung: Eine Versammlung ist beschlussunfähig, wenn der Versammlungsleiter – nach einem Antrag auf Überprüfung der Beschlussfähigkeit – feststellt, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder nicht anwesend sind. Ist eine Versammlung aufgrund von Beschlussunfähigkeit aufgelöst worden, so ist innerhalb von 14 Tagen eine neue einzuberufen, wenn noch ausstehende Tagesordnungspunkte zu verabschieden sind.

    Hierzu schon mal mein erster Tipp: Wenn in der Satzung an die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung besondere Anforderungen gestellt werden, empfiehlt es sich dringend zu regeln, dass eine weitere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung unter erleichterten Voraussetzungen beschlussfähig ist, falls die erste Mitgliederversammlung mangels ausreichender Teilnehmerzahl „platzt“.

    Doch Achtung: Eine solche Regelung ist allerdings nur für den Fall wirksam, dass die erste Mitgliederversammlung an der fehlenden Beschlussfähigkeit gescheitert ist. Konnte sie dagegen aus anderen Gründen nicht stattfinden, gelten für die weitere Mitgliederversammlung dieselben hohen Anforderungen wie für die erste Versammlung. Das ist etwa der Fall, wenn die erste Versammlung nicht stattfinden konnte, weil sie nicht ordnungsgemäß einberufen war.

    Wichtig: Bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit werden grundsätzlich nur die erschienenen und stimmberechtigten Mitglieder mitgezählt. Stimmberechtigt ist grundsätzlich jedes volljährige Mitglied. Vielfach sehen Vereinssatzungen vor, dass auch jugendliche Mitglieder ein Stimmrecht haben.

    Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist dann beschlussfähig. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme ist es gesetzlich nämlich nicht vorgeschrieben, dass eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern teilnehmen muss, damit Beschlussfähigkeit gegeben ist.

    In diesem Zusammenhang noch ein wichtiger Hinweis:

    Falls Ihre Satzung bestimmte Vorschriften zur Beschlussfähigkeit macht, achten Sie unbedingt auf Folgendes:

    Ob die Mitgliederversammlung noch beschlussfähig ist, muss im Zweifel im Verlauf der Versammlung bei jeder Abstimmung neu festgestellt werden. Denn es reicht nicht, dass die Beschlussfähigkeit zu Beginn der Versammlung besteht. Sie muss auch noch zum Zeitpunkt der jeweiligen Abstimmung vorliegen. Insbesondere dadurch, dass Mitglieder die Versammlung verlassen, kann eine anfangs gegebene Beschlussfähigkeit verloren gehen. Im Klartext: Die Beschlussfähigkeit muss bei jeder Abstimmung noch gegeben sein und geprüft werden!

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und weiterhin viel Erfolg innerhalb Ihrer Vereinsarbeit!

    Grüße
    GS

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.