Mitgliederversammlung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 years, 3 months von  hbaumann.
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    Hallo, wir wollten am 20.Februar 2019 unsere Mitgliederversammlung, mit Vorstandswahlen abhalten. Leider wurde unser 1. Vorsitzender schwer krank und musste sofort operiert werden. Ich, als 2. Vorsitzender, musste dann, drei Tage vor der Mitgliederversammlung, die Versammlung absagen! Nun ist noch nicht bekannt wann unser 1. Vorsitzender wieder aktiv werden kann, da Bestrahlungen, ev. Chemotherapie, Reha usw. anstehen. Wie ist hier die rechtliche Lage, bis wann sollte die Mitgliederversammlung über die Bühne gehen?

    hbaumann hbaumann

    Für die Neuansetzung einer abgesagten Versammlung gibt es im Vereinsrecht keine Fristen. Sie sollten allerdings in Ihre Satzung schauen, ob da ein Zeitraum (z.B. das erste Quartal) festgelegt ist. Daran müssten Sie sich dann halten.
    Für die neue Versammlung muss dann wieder entsprechend der Satzungsvorgaben (Form und Ladungsfrist) eingeladen werden.

    H. Baumann

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