Mitgliederversammlung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 4 months von  Schneiju.
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    Im Kalenderjahr 2013 wurde vom Vorstand keine Mitgliederversammlung einberufen !
    Diese soll nun mit der MV von 2014 zusammengelegt werden (mit sämtlichen Berichten).

    Lt. Vereinssatzung muss der Vorstand alljährlich eine ordentliche MV einberufen.
    Bei diesen werden auch die Wahlen der Vorstandsmitglieder durchgeführt
    (jedes Jahr jeweils 50 %).
    1. Wie soll und kann so etwas funktionieren ?
    2. Ist das überhaupt möglich und erlaubt ?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Eine versetzte Wahlperiode ist nichts Außergewöhnliches. Das machen viele Vereine, um eine gewisse Kontinuität in die Vorstandsarbeit zu bringen.

    Wenn der Verein zurzeit keinen Vorstand hat, ist er nicht mehr handlungsfähig. Es müssten in diesem Jahr daher zunächst alle Vorstandsämter neu gewählt werden und ein Jahr später dann die Hälfte noch einmal. Sollte der Verein allerdings die sog. Übergangsklausel haben, ist der Vorstand immer noch im Amt und man braucht dieses Jahr nur die Hälfte zu wählen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Schneiju

    D.h. diese Übergangsklausel ermöglicht den Vorständen Ihre Amtszeit zu überziehen bzw. die Wahl hinauszuzögern indem sie in einem Jahr die MV nicht durchführen ?

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