mitgliederversammlung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 8 months von  hbaumann.
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    Guten morgen,unsere Satzung sagt Beschlussfähigkeit besteht bei Anwesenheit von mehr als die hälfte der Mitglieder.meine Frage hierzu: sind damit alle Mitglieder gemeint oder nur die Mitglieder die stimmrecht haben?danke im voraus.gruss dropje47

    hbaumann hbaumann

    Streng genommen, bezieht sich das tatsächlich auf alle Mitglieder des Vereins. Die meisten Amtsgerichte akzeptieren aber auch, wenn das auf die stimmberechtigten Mitglieder bezogen wird.

    H. Baumann
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