Mitgliederversammlung und Einladung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 4 months von  hbaumann.
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    Der Tagesordnungspunkt soll folgenden Wortlaut haben:
    Punkt) Vorstandswahlen (nach §26BGB)

    Muss in der Einladung explizit stehen welches Amt gewählt werden soll, oder reicht der Hinweis auf „Vorstandswahl““.

    Der Vorstand (6 Mitglieder) wird laut Satzung für 4 Jahre gewählt und laut Satzung jeweils alle 2 Jahre zur Hälfte neu gewählt.
    Nun kann es aber vorkommen das ein Vorstandsmitglied (das nicht an der Reihe war) vorzeitig sein Amt niederlegt und dies erst nach Versendung der Einladung also in der Mitgliederversammlung bekannt gibt. Durch den allgemein gehaltenen Tagesordnungspunkt „“Vorstandswahlen““ sollte dieser doch neu gewählt werden können ohne das die Eintragung vom Amtsgericht verweigert würde?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Da der Vorstand versetzt gewählt wird, müssen Sie mit der Einladung vorher ankündigen, um welche Positionen es sich handelt. Man kann nicht erwarten, dass die Mitglieder da den Überblick behalten.

    Tritt nun jemand kurzfristig zurück und dessen Wahl stand nicht auf der Tagesordnung, kann diese Position nicht gewählt werden. Muss diese Position dringend besetzt werden, müssen Sie eine außerordentlichen Versammlung einberufen, ansonsten kann man auch bis zur nächsten regulären MV warten.

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    H. Baumann

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