Mitgliedsbeiträge Unterscheidung Mann/Frau

  • Dieses Thema hat 0 Antworten und 1 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 months, 2 weeks von  Auschussmitglied87.
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    Hallo zusammen,

    bei uns im Sportverein (hauptsächlich Fußball, auch Tischtennis und Turnen/Tanzen) wird derzeit eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge diskutiert.

    Was vielen bei uns nicht bewusst war, das – neben den üblichen Tarifen wie z. B. Familie oder Jugendliche/Kinder – auch zwischen Mann und Frau (bei den Erwachsenen) unterschieden wird. Die Männer zahlen 78 €/a und die Frauen 72€/a.

    Mir geht es jetzt auch nicht um die Höhe an sich und mir ist bewusst das die Differenz bei lediglich 50 Cent im Monat liegt, sondern um eine rechtliche Einschätzung ob das überhaupt zulässig ist. Grundsätzlich unterliege ich als Verein ja auch dem AGG. Eine Unterscheidung nach Geschlechtern ist dort nicht zulässig. Ich könnte allenfalls sachlich unterscheiden nach Abteilungen, was bei uns aber nicht vorgesehen ist. Turnen/Tanzen wird mehrheitlich von Frauen genutzt, Tischtennis spielen sie bei den Aktiven mit und inzwischen dürften sie auch im Herrenbereich Fußball mitspielen.

    Mir geht es jetzt nicht um die Grundsatzdiskussion welches Geschlecht hier mehr Nutzen aus dem Verein zieht. Es weiß hier auch niemand mehr warum das überhaupt so ist (vermutlich in der Nachkriegszeit entstanden, als die Frau nur das Anhängsel des Mannes im Verein war). Vielmehr geht es mir um den rechtlichen Aspekt. Denn sofern meine Einschätzung zutreffend ist (dass die Unterscheidung Mann/Frau unzulässig ist), würden wir uns viel Diskussion im Verein sparen.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

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