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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 8 months von  sonnenland.
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    Bei der Mitgliederversammlung wird ein Antrag um Befreiung von der Leistung des Arbeitseinsatzes bzw. einer Ersatzzahlung (€ 50,–) ab dem 70. Lebensjahres eingebracht. Entspricht das nach dem Gleichbehandlungsgesetz und wie wird darüber abgestimmt?

    Kein Profilbild vorhanden sonnenland

    Wir hatte letztes Jahr das gleiche Problem. Wir haben uns entschieden eine solche Regelung nicht anzuwenden. Wir waren der Meinung wer seinen Garten bewirtschaften kann der kann auch die Arbeitsstunden machen. Zudem kann er die Ersatzleistung bezahlen. Ein weiterer Pkt. war, dass es bei uns die Möglichkeit gibt entsprechend der Fähigkeiten des Mitgliedes eine Aufgabe zu vergeben. Auch können diese Mitglieder ihre Stunden splitten, sie müssen also nicht alle auf einmal machen.

    Ich hoffe das hilft weiter.

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