Hallo ihr Lieben,
folgender Fall: Unsere Musikschule hat 30 Musikinstrumente gekauft, die wir an unsere Schüler vermieten. Es sind nicht alle vermietet worden, sodass wir nun einige davon verkaufen möchten. Den Einkauf der Musikinstrumente haben wir damals dem Zweckbetrieb zugeordnet. Soweit ich richtig recherchiert habe, müsste der Verkauf dem Wirtschaflichen Bereich zugeordnet werden. Nun zu meiner Frage: Ist der Verkauf überhaupt möglich, da Einkauf über Zweckbetrieb stattfand und der Verkauf über den Wirtschaftlichen Bereich stattfindet? Wir haben den Einkauf damals dem Zweckbetrieb zugeordnet, da nicht geplant war die Instrumente zu verkaufen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet. Vielen Dank im Voraus,
Liebe Grüße,
Lara H.