Muss ein 400,– Euro Job in der Lohnsteuererklärung angegeben werden?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 7 months von  mops.
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  • Kein Profilbild vorhanden Ingrid

    Ein Vereinsmitglied hat im Verein einen 400,– Euro Job. Muss sie den im Lohnsteuerjahresausgleich angeben? Sie selbst hat sonst kein Einkommen aber ihr Ehemann.

    Gruss
    Ingrid

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo Ingrid,
    ein 400 Euro-Job ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei, daher muss er nicht in der Steuererklärung aufgeführt werden.
    Denn die Pauschalabgaben für die Sozialversicherung führt der Arbeitgeber ab. Dazu wird der Arbeitnehmer zu Beginn des 400 -Euro-Jobs bei der Minijob-Zentrale angemeldet.
    In der Steuererklärung angeben müssen Sie den 400-Euro-Job nur, wenn dieser über eine Lohnsteuerkarte läuft oder die Grenze von 400 Euro überschreitet.
    Gruß mouche

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