Muß ein Ehrenvorsitzender im Impressum erscheinen?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 4 months von  MuBa.
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    Im Impressum unserer quartalsmäßig erscheinenden Vereinszeitung wird der Vorstand, sowie Personen des technischen Betriebes genannt. In wieweit muß ein Ehrenvorsitzender oder Ehrenmitglied dort genannt werden?

    hbaumann hbaumann

    Im Impressum muss derjenige erscheinen, der für das Redaktionelle verantwortlich ist und der Hauptverantwortliche und das ist der vertretungsberechtigte Vorstand nach § 26 BGB. Wenn der Ehrenvorsitzende also nicht dazu gehört, muss er auch nicht genannt werden.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden MuBa

    Hallo Herr Baumann,

    vielen Dank für die schnelle Auskunft.

    MuBa

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