Liebes Forum,
im vergangenen Jahr hat der Vorstand unseres Vereins aus verschiedenen Gründen schlichtweg vergessen, die jährliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Muss diese Mitgliederversammlung nun schnellstmöglich nachgeholt werden, d. h. sollten wir jetzt die Mitgliederversammlung 2021 abhalten und später im Jahr die MV für 2022?
Oder reicht es, die Mitgliederversammlung in diesem Jahr ordnungsgemäß durchzuführen?
Durch den Ausfall der MV 2021 ist für den Verein kein Schaden entstanden, und alle Mitglieder wären damit einverstanden. Die Vorstandswahl muss alle zwei Jahre erfolgen, sodass sie dieses Jahr regulär stattfinden kann.
Nachfolgend der entsprechende Passus in unserer Satzung. Leider wurden hier die Worte ‚muss‘ oder ’soll‘ nicht verwendet.
§ 8 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung trifft sich jährlich, um das Programm des Vereins zu gestalten.
2. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere die Aufgabe, den Vorstand zu wählen und eine Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes zu treffen.
3. Entscheidungen der Mitgliederversammlung sind für den Vorstand bindend. Der Vorstand kümmert sich um ihre Umsetzung.
4. Von jeder Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt.
5. Die Mitgliederversammlung ist 1x jährlich vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen auf dem Postweg oder mittels elektronischer Medien einzuberufen.
6. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 10% der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern.
7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Die Beschlussfähigkeit ist mit einfacher Mehrheit durch die anwesenden Mitglieder gegeben.
8. Satzungsänderungen bedürfen der Zweidrittelmehrheit der auf der Mitgliederversammlung anwesenden Vereinsmitglieder.