Muss ich meine Protokollmappe dem Verein zurückgeben ?

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 3 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Baba

    Ich habe mein Amt als Schriftführer niedergelegt. Alle Protokolle und Einladungen habe ich in meiner Amtszeit in 3-facher Ausführung dem Vorstand zur Ablage ausgehändigt.
    Darf der Vorstand nun von mir verlangen, dass ich meine private Schriftakte abgebe ?
    Darf ich ausserdem einem anderen Vereinsmitglied Einsicht in meine Akte gewähren, wenn diesem Mitglied Einladungen zur JHV unterschlagen wurden ?

    Kein Profilbild vorhanden Vereinsmaier

    Da Sie Ihr Amt niedergelegt haben, sind Sie verpflichtet, sämtliche den Verein betreffende Unterlagen (also auch Ihre Sammelmappe) dem Vorstand auszuhändigen.
    Sie sind nicht berechtigt, jemandem Einsicht in Ihre Akte zu gewähren. Das darf allein der amtierende Vorstand.
    Das betroffene Mitglied kann zur Not aber Einsicht in die Akten gegenüber dem Vorstand einklagen.

    Kein Profilbild vorhanden Eleonore

    Ich kann aus Erfahrung nur empfehlen, eigene Unterlagen, die mich jederzeit entlasten
    können, nicht herauszugeben.
    Man weiss nie, was nach einer Amtsniederlegung noch auf einen zukommt.
    Ich spreche aus Erfahrung.
    Eleonore

    Kein Profilbild vorhanden Eleonore

    Ich habe Folgendes gefunden. Gemäß BGH müssen persönliche Notizen nicht
    herausgegeben werden.
    Eleonore

    hbaumann hbaumann

    Hierbei handelt es sich aber nicht um persönliche Notizen. Diese Protokolle und Einladungen haben Sie im Auftrag des Vereins in Ihrer Eigenschaft als Schriftführer angefertigt. Demzufolge sind Sie verpflichtet, diese auch auszuhändigen. Anderenfalls könnte der Verein gegen Sie gerichtlich vorgehen (§ 667 BGB). Sollte dem Verein außerdem dadurch ein Schaden entstehen (z.B. dadurch, dass Unbefugte Einsicht nehmen), haften Sie ebenfalls persönlich dafür.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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