MV nur am Ende Geschäftsjahr?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years von  hbaumann.
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    Ist es zulässig eine MV einzuberufen auch vor dem Ende des Geschäftsjahres? Bsp.: Ende Geschäftsjahr 31.05.2013. Mitgliederversammlung 18.05.2013. Das Geschäftsjahr wurde in der MV 2012 auf 01.06. bis 31.05. beschlossen,somit besteht vom 01.01.2013 bis 31.05.2013 ein Rumpfgeschäftsjahr! Kann der Zeitraum des Rumpfgeschäftsjahres bei der vorgezogenen MV 2013 ausgespart und erst in der MV 2014 bearbeitet werden (Kassenbericht, Tätigkeitsbericht).

    hbaumann hbaumann

    Entscheidend ist, was in der Satzung steht. Fordert diese keinen bestimmten Termin bzw. Zeitraum (z.B. zweites Quartal), kann der Vorstand den Termin der Mitgliederversammlung frei bestimmen. Dabei sollte er natürlich berücksichtigen, wann dieser für den Verein selbst und auch für die Mitglieder am sinnvollsten ist. Immerhin soll die MV auch einen großen Informationsgehalt haben.

    Auch die Inhalte bestimmt der Vorstand im Wesentlichen selbst und wird ja dann in der Versammlung merken, ob die Mitglieder das so akzeptieren oder nicht.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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