nachträgliche Wahlen Einladung?

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 years, 2 months von  hbaumann.
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden jenny94

    Guten Morgen,

    wir sind ein Verein mit ca. 400 Mitgliedern. In diesem Jahr müssen nach Rücktritten im Vorstand die Posten Kassenwart und Schriftführung neugewählt werden. Es besteht die Möglichkeit das Mitglieder aus dem noch bestehenden Vorstand sich für diese Posten bewerben. Wie muss diese Wahl in der Einladung zur Mitgliederversammlung aufgeführt sein?
    Reicht Vorstandswahlen oder muss jeder Posten einzelt aufgeführt werden? und dann die Frage müssen auch die Posten der evtl. Bewerber aus dem Vorstand mit aufgeführt werden?
    in unserem Fall 1.Kassenwart 2. Schriftführung oder 1. Kassenwart, 2. Schriftführung, 3. Öffentlichkeitsarbeit und 4. freie Aufgaben

    Vielen Dank für eine Antwort

    Kein Profilbild vorhanden jenny94

    Hallo H. Baumann,

    d.h. in unserem Fall müssen alle 4 Posten aufgeführt werden?
    Was passiert, wenn am Tag der MV es keinen Rücktritt gibt, brauchen wir dann die bereits besetzten Posten nicht wählen oder ist dann trozdem eine Wahl erforderlich. Bei uns in der Satzung gibt es keine Nachwahlen sondern bei zurückgetretenen Vorstandsmitgliedern gibt es eine Neuwahl.

    Vielen Dank für die Mühe

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
    hbaumann hbaumann

    Wenn niemand zurücktritt, bleibt er in seinem Amt, kann dann aber auch nicht für einen anderen Posten kandidieren. Das wäre nur möglich (Ämterzusammenlegung), wenn die Satzung das ausdrücklich zulässt.

    H. Baumann

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.