Nachweis einer Spende

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 6 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Mousy906090

    Unser betreuender Arzt hat uns für seine Untersuchungen im letzten Jahr eine Rechnung geschickt. Darauf der handschriftliche Vermerk, dass der Betrag nicht überwiesen werden soll. Daraufhin wurde ihm eine Spendenquittung über den relvanten Betrag ausgestellt mit dem Vermerk, dass es sich nicht um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen handelt. Der Rechnungsbetrag wurde vom Kassenführer einmal als Bareinnahme im Jornal der Hand- bzw. Barkasse gebucht, dann als Ausgabe in der Hand- bzw. Barkasse und schließlich als Einnahme im Jornal des Bankkontos. Ein Nachweis des Geldflusses liegt nicht nicht vor. Ist dieses Prozedere korrekt?

    Für eine korrekte Antwort wäre ich dankbar.

    Mousy

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Zunächst einmal steht die Frage im Raum, ob überhaupt eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden darf. Voraussetzung wäre, dass der Verein der Auftraggeber für diese Untersuchungen war und dass diese erforderlich sind, um den satzungsmäßigen Zweck des Vereins zu erfüllen. Leider geht das aus Ihrer Fragestellung nicht hervor. Im Zweifelsfall sollten Sie beim Finanzamt nachfragen.

    Ansonsten kann es etwa so ablaufen: Der Spender stellt eine Rechnung aus und vermerkt darauf, dass er auf die Bezahlung verzichtet, da Spende. Der Schatzmeister bucht den Bruttobetrag als Ausgabe aus (normalerweise müsste er ihn ja zunächst bezahlen) und bucht ihn wieder unter einer anderen Kontierung als Spende ein – beides im ideellen Bereich. Der Spender bekommt seine Spendenbescheinigung und alle sind zufrieden!
    Das Geld muss dabei nicht fließen!

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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