Zunächst einmal steht die Frage im Raum, ob überhaupt eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden darf. Voraussetzung wäre, dass der Verein der Auftraggeber für diese Untersuchungen war und dass diese erforderlich sind, um den satzungsmäßigen Zweck des Vereins zu erfüllen. Leider geht das aus Ihrer Fragestellung nicht hervor. Im Zweifelsfall sollten Sie beim Finanzamt nachfragen.
Ansonsten kann es etwa so ablaufen: Der Spender stellt eine Rechnung aus und vermerkt darauf, dass er auf die Bezahlung verzichtet, da Spende. Der Schatzmeister bucht den Bruttobetrag als Ausgabe aus (normalerweise müsste er ihn ja zunächst bezahlen) und bucht ihn wieder unter einer anderen Kontierung als Spende ein – beides im ideellen Bereich. Der Spender bekommt seine Spendenbescheinigung und alle sind zufrieden!
Das Geld muss dabei nicht fließen!
H. Baumann
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