Namensänderung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 3 months von  mops.
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  • Kein Profilbild vorhanden Tom

    Hallo,
    wir haben in unserem Vereinsnamen eine Jahreszahl die den Eintrag ins Vereinsregister widerspiegelt. Der Verein ist aber schone einige Jahre früher gegründet worden und diese Jahreszahl soll nun im Vereinsnamen erscheinen. Keine Zweckänderung. In unseres Satzung ist hierzu nichts zu finden. Reicht bei einer Mitgliederversammlung die einfache Mehrheit?

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo Tom,
    Da Ihr Verein in das Vereinsregister eingetragen ist, geht eine Namensänderung – auch wenn es nur eine Zahl ist – ohne gewisse Regularien.
    – Beschlussfassung über die Namensänderung im Vereinsvorstand,
    – Abstimmung und Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung, einfache Mehrheit genügt.
    – Notarielle Beglaubigung der Vereinsnamensänderung
    – Überprüfung der Namensänderung beim Amtsgericht
    – Änderung bzw. Eintragung des neuen Vereinsnamens in das Vereinsregister.
    Beachten Sie bei der Namensänderung, dass Ihrem Verein Kosten entstehen.
    Gruß
    mops

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