Namensänderung des Vereins

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 2 months von  kartracer.
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  • Tom Tom

    ‚Im November 2012 wurde auf der Mitgliederversammlung eine Namensänderung des Vereins beschlossen (einstimmig). Bisher wurde diese jedoch durch den Vorstand noch nicht durchgeführt. Sprich es erfolgte noch keine Änderung im Register.
    Inwieweit kann der neue Name bereits verwendet werden. Und welche rechtlichen Auswirkungen hat es, wenn der neue Name verwendet wird, jedoch noch nicht im Register eingetragen ist?
    Ich Bitte um eine schnelle Antwort, da Einladungen zur Mitgliederversammlung (15.3.) mit dem alten Namen verteilt wurden.

    hbaumann hbaumann

    Da es sich bei einer Namensänderung um eine Satzungsänderung handelt, wird diese erst rechtskräftig mit dem Eintrag in das Vereinsregister. Demzufolge kann der Name offiziell auch erst nach der Eintragung verwendet werden.

    Schließlich ist der Name die offizielle Bezeichnung für eine juristische Person und kann daher im Geschäftsverkehr bzw. im Außenverhältnis erst verwendet werden, wenn die juristischen Grundlagen dafür geschaffen wurden.

    Praxistipp:
    Sollte der Verein den neuen Namen bereits vor der Eintragung verwenden und er wird dann z.B. – aus welchen Gründen auch immer – nicht eingetragen, wären alle Handlungen und Verträge unter dem neuen Namen ungültig und es könnte im schlimmsten Fall sogar der Vorwurf der Täuschung aufkommen.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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    Hallo, zusammen.
    Soweit ist eigentlich alles klar.
    Für den Fall von abzuschliessenden Rechtsgeschäften muss der neue Name beim zuständigen Vereinsregister eingetragen sein.
    In wieweit aber darf man den neuen Namen in Publikationen bereits nutzen, wenn feststeht das die MV der Änderung zustimmen wird.
    Also in Ausschreibungen zu Veranstaltungen oder Pressemitteilungen wenn auf eine Namensänderung hingewiesen wird.

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