Neuwahl des Vorstandes – müssen alle Ämter besetzt sein?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 11 months von  mops.
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    Hallo,

    unser Sportverein, bei dem ich seit vielen Jahren bereits Kassierer bin, muss im kommenden Jahr den Vorstand neu wählen. Einige der der zeitigen Vorstandsmitglieder haben bereits bei Antritt der aktuellen Periode nicht mehr für ein Vorstandsamt zur Verfügung zu stehen.
    Unsere Satzung sieht einen geschäftsführenden Vorstand vor bestehend aus: 1. und 2. Vorsitzenden, Kassierer und Schriftführer vor so wie einen erweiterten Vorstand mit den Ämtern Jugendwart, Stellvertreter für Kasse und Schriftführung so wie 3 Beisitzer vor.
    Wie in vielen Vereinen ist es bei uns nun so, dass wir wohl Schwierigkeiten bekommen werden alle vorgesehenen Ämter zu besetzen. Für die beiden Vorsitzenden, einen Kassierer, einen Schriftführer und den Jugendwart gibt es Kandidaten, so dass uns die Idee kam, übergangsweise auf die Stellvertreter von Kasse und Schriftführung sowie die Beisitzer zu verzichten.
    Ist das so ohne weiteres möglich oder müssen alle Ämter besetzt sein, damit der Satzung genüge getan wird bzw. kann man das erst in dieser Form anwenden, wenn eine Satzungsänderung vollzogen wurde?

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo,
    mit den Schwierigkeiten, mit denen Sie in Ihrem Verein kämpfen, kämpfen heute viele Vereine. Es fehlen Personen, die ihre Zeit ehrenamtlich einsetzen möchten.
    Aber dennoch auch Ihr Problem ist zu lösen.
    Um allen Schwierigkeiten künftiger Vorstandsfindung aus dem Weg zu gehen, sollten Sie bei der nächsten Jahreshauptversammlung eine Satzungsänderung ins Auge fassen, die die Anzahl der Vorstandsmitglieder reduziert oder gar auf das Minimum von vier Vorstandsämtern beschränkt (1- und 2. Vorsitzender, Kassierer und Schriftführer).
    Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen!
    mops

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