Neuwahl einzelner Vorstansmitglieder ohne vorherige Entlastung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years von  hbaumann.
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    Auf der JHV eines gemeinnützigen Vereins wurde der alte Vorstand für 2012 nicht entlastet. Danach trat der 1. und 2. Vorsitzende zurück. Der 1. Vorsitzende kandidierte erneut und wurde wiedergewählt.
    Kann eine solche Wiederwahl ohne vorherige Entlastung angefochten werden?

    hbaumann hbaumann

    Siehe auch meine zweite Antwort auf Ihre Frage zwei Positionen weiter unten.

    Für die Entlastung des Vorstandes gibt es keine Rechtsgrundlage, die Satzung kann aber bestimmte Regularien treffen.

    Die Wahl eines Vorstandsmitgliedes ist nicht an eine vorher ausgesprochene Entlastung gebunden. Ein nicht entlastetes Vorstandsmitglied kann sich daher wieder ganz regulär zur nächsten Wahl stellen. Wird es ordnungsgemäß gewählt, ist diese Wahl demzufolge auch nicht anfechtbar.

    Auch, wenn es möglicherweise einigen Vereinsmitgliedern nicht passt, bleibt das oberste Organ nun einmal die MV und wenn diese so entscheidet, ist die Wahl rechtskräftig.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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