Neuwahl Vorstand

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 1 month von  hbaumann.
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    Die Satzung sieht eine Neuwahl alle 2 Jahre vor. Die letzte Wahl fand am 21.06.2011 statt. Eine Neuwahl ist laut Einladung zum 14.05.2013 vorgesehen. Ist dies richtig, oder muss die Wahl erst nach Ablauf der Zweijahresfrist am 22.06.2013 erfolgen.
    Im voraus schon Danke für diese und alle anderen vorher gegebenen Antworten – Spitze!!

    hbaumann hbaumann

    Diese Wahl wäre ungültig, da die Amtszeit des Vorstandes noch nicht abgelaufen ist.

    Das Problem könnte man nur dadurch lösen, indem der gesamte Vorstand am 14.05. zurücktritt und dann die Neuwahl stattfindet. Die zweijährige Amtszeit beginnt dann wieder ab diesem Tag.

    Tritt eines der Vorstandsmitglieder aber nicht zurück, kann man nichts machen. Man kann ja nicht einfach neu wählen und das besagte Vorstandsmitglied aus dem Amt drängen. Es bleibt also bis zum 21.06. im Amt und wenn dann keine Wahl stattfindet, ist diese Position unbesetzt.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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