Neuwahl zweiter Vorsitzender

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 6 months von  hbaumann.
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    In in einer Vorstandssitzung wurde, nach einer Diskriminierten Äußerung des zweiten Vorsitzenden gegenüber eines Mitgliedes beschlossen, dass bei der nächsten Generalversammlung der zweite Vorsitzende sich nicht mehr zur Verfügung stellt. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen. (auch der zweite Vorsitzende war einverstanden). Damit wurde auch eine Anzeige des Mitgliedes verhindert. Bei den jetzigen Vorstandswahlen stellte sich der zweite wieder zur Verfügung und wurde auch gewählt. Anmerkung. Der erste Vorsitzende ist auch gleichzeitig der Schriftführer.
    Frage.: ist diese Handlung korrekt?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Ein kollektiver Beschluss, dass man sich nicht mehr zur Wahl stellen darf – auch wenn er einstimmig ist -, ist nicht rechtskräftig.
    Wenn sich das betroffene Vorstandsmitglied das dann wieder anders überlegt, kann man nichts dagegen machen, da das eine rein persönliche Entscheidung ist, zu kandidieren oder nicht.

    Die Entscheidung letztendlich trifft ja ohnehin die Mitgliederversammlung. Und wenn diese den Zweiten Vorsitzenden wieder wählt, muss das akzeptiert werden.

    Was die persönliche Beleidigung anbelangt, hat die mit der Kandidatur und der Wahl erst einmal nichts zu tun. Wenn sich das Mitglied beleidigt fühlt, kann es ja zivilrechtlich dagegen vorgehen.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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