Ein kollektiver Beschluss, dass man sich nicht mehr zur Wahl stellen darf – auch wenn er einstimmig ist -, ist nicht rechtskräftig.
Wenn sich das betroffene Vorstandsmitglied das dann wieder anders überlegt, kann man nichts dagegen machen, da das eine rein persönliche Entscheidung ist, zu kandidieren oder nicht.
Die Entscheidung letztendlich trifft ja ohnehin die Mitgliederversammlung. Und wenn diese den Zweiten Vorsitzenden wieder wählt, muss das akzeptiert werden.
Was die persönliche Beleidigung anbelangt, hat die mit der Kandidatur und der Wahl erst einmal nichts zu tun. Wenn sich das Mitglied beleidigt fühlt, kann es ja zivilrechtlich dagegen vorgehen.
H. Baumann
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