Neuwahlen 2 von 4 Vorständen

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 8 months von  Tombe.
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    Hallo, Satzungsgemäss werden unsere 4 Vorstände für 3 Jahre gewählt. Nach 2 Jahren treten nun 2 Vorstände bei der kommenden Mitgliederversammlung zurück. Lt. unserer Satzung werden Ersatzvorstände gewählt. Nach Vereinsrecht werden diese dann für 3 Jahre gewählt.
    FRAGE: werden diese durch unsere Formulierung „Ersatzvorstände“ nur für das 1 Restjahr gewählt oder gleich für e Jahre?

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    Nachtrag: natürlich ist nicht „e“ Jahre sondern 3 Jahre gemeint.

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    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Auch für Vorstandsmitglieder, die zwischenzeitlich nachgewählt werden, beginnt wieder die volle Amtszeit von drei Jahren. Wie diese bezeichnet werden, spielt dabei keine Rolle. Die Satzung könnte aber von dieser Regelung abweichen und z.B. festlegen, dass die Wahlperiode für diese Vorstandsmitglieder dennoch mit der nächsten regulären Wahl endet.

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden Tombe

    Vielen Dank Herr Baumann. Hat uns wirklich sehr geholfen.
    Tombe

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