Nichtzustandekommen eines Vorstandes

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 6 months von  hbaumann.
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    Bei der Mitgliederjahreshauptversammlung/Wahlen ist kein 1. Vorsitzender gefunden worden. Die Wahl mußte abgebrochen werden. Was geschieht weiter? Wer führt den Verein bis zu einem weiteren Versuch, eine Wahl durchführen zu können?

    hbaumann hbaumann

    Besteht denn der Vorstand des Vereins nur aus einer Person? Wenn ja, kann der ehemalige Vorsitzende – so lange er noch im Vereinsregister eingetragen ist – zu einer weiteren Versammlung einladen. Wenn das scheitert, muss der Verein beim Amtsgericht einen Notvorstand beantragen (kostet Geld). Der kann noch einen Versuch unternehmen und wenn das auch nicht funktioniert, dann löst er den Verein auf.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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