Ein von den Mitgliedern gewählter Revisor unseres Gartenvereins war weder an der Revision noch an der abschließenden Besprechung beteiligt. Auf der MHV wurde der Revisionsbericht verlesen, in dem aber der Name des Revisors als Beteiligter genannt wurde. Die Beanstandung durch den Betroffenen wurde nicht zugelassen mit der Begründung, das wäre seine private Meinung und die hätte in dieser Versammlung keine Bedeutung. Eine Aussprache über den Revisionsbericht erfolgte nicht und die Empfehlung für die Entlastung des Kassierers und des Vorstandes wurde somit auch im Namen des Revisors vorgeschlagen, der keine Befassung damit hatte. Eine Abschrift des Revisionsbericht wird dem Revisor verweigert.