Offene Delegiertenliste

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 months, 3 weeks von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Achtzehn42

    Ich bin MItglied und Delegierter in einem gemeinnützigen Verein. Ist es zulässig, bei der E-Mail Kommunikation unter den 60 Delegierten (geschlossene Gruppe) mit offenem Verteiler zu kommunizieren oder kann die Vereinsführung dies unterbinden und nur verdeckte Verteiler ohne Namen zulassen. ich möchte sicherstellen, dass meine Mails an sämtliche Delegierte gehen und dies im Verteiler sichtbar ist.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Auch in einer geschlossenen Gruppe gilt die DSGVO. Es müssten von allen Delegierten das Einverständnis vorliegen, dass die E-Mail im offenen Verteiler weitergeleitet werden kann.
    Liegt diese nicht vor, ist dies ein klarer Verstoß gegen die DSGVO Artikel 5!
    Nach Artikel 83 der DSGVO kann ein solcher Verstoß bis zu 20.000€ Strafe nach sich ziehen.
    Sobald bei uns nur einer sein Einverständnis für einen offenen E-Mail-Verteiler nicht gegeben hat, werden ausnahmslos alle E-Mails als BCC versendet!

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