Online-Versammlung (verhinderter Teilnehmer)

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 11 months von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden knabbe

    Guten Tag an alle,
    Im Zuge des Corona-Komplexes ist die Online-Versamlung sehr aktuell.
    in den Vorgaben heißt es, dass Teilnehmer, die nicht die Möglichkeit zur Teilnahme haben, vorher abstimmen können.
    Bei Mitgliederversammlungen ist es aber oft so, jedenfalls bei uns, dass z, B. gefragt wird, wer für den Posten (z. B. ein neu zu wählendes Mitglied des Vorstands) vorgeschlagen wird oder wer sich anbietet.
    Jetzt könnte also Herr Meier „vorher“ vorschlagen, dass Frau Schulze die Position übernehmen könnte.
    In einer realen Versammlung könnte Frau Schulze das Ansinnen schon vor der Wahl ablehnen.
    Es könnte aus der Versammlung Frau Schmidt vorgeschlagen und gewählt werden.
    Was macht Herr Meier????
    So gibt es beliebige Konstellationen für eine Abstimmung, die konkret erst in der aktuell laufenden Versammlung auftreten können.
    Welche Entscheidungsmöglichkeiten hat der nicht teilnehmende Herr Meier?
    Ich wäre für eine erklärende Antwort sehr dankbar.

    Kein Profilbild vorhanden gr2020

    Die Änderungen im Vereinsrecht, die im Kontext con COVID 19 beschlossen wurden, also die hier erwähnte Möglichkeit einer online-Mitgliederversammlung werden sich m.E. in der Praxis nur marginal nutzen lassen. Weder sind die technischen Voraussetzungen bei allen Mitgliedern gegeben, noch verfügen alle über das know how im Umgang mit evtl. in Frage kommenden Kommunikationsprogrammen. Ja, einfache ja-nein-Fragen oder Wahlen lassen sich so beantworten/durchführen – aber das Wesentliche in einem Verein, das Miteinander-Sprechen (auch Körpersprache ist wichtig hier) ist nicht möglich und gerade der Gedankenaustausch untereinander muss stattfinden.Und einige der Schwierigkeiten werden ja hier in der Frage schon aufgezeigt.
    Ich halte momentan und auch etwas längerfristig online-MitgliederVersammlungen für den Tod im Topf für einen Verein. In der Theorie (für den Theoretiker) mag ja alles richtig sein, aber in der Praxis, im wirklichen Leben bewegen sich eben nur „einfache“ Menschen.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Die Frage steht hier: Was steht in eurer Satzung? Bis wann müssen Vorschläge eingereicht werden.

    Mit der Einladung wird immer eine Tagesordnung mit bevorstehenden Beschlüssen an die Mitglieder herausgegeben. Vorschläge für Beschlüsse oder anderes. Diese Vorschläge müssen so und so viel Tage/Woche eingereicht werden. Sind sie es nicht, sollten sie nicht auf die zu ändernde Tagesordnung genommen werden.
    Vor der Wahl sollte man mit den jeweiligen Kandidaten sprechen, damit kein Desaster passiert.

    Die Beschlüsse sollten immer sehr konkret formuliert sein. Bei Vorstandswahlen z.B.
    neue/r Vorsitzende/r,
    neue/r Stellvertreter/in
    etc., hier jeweils mit den entsprechenden Vor- und Zunamen.

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