Onlinebanking und Doppelverfügung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 1 month von  mops.
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  • Kein Profilbild vorhanden DirkHagemann

    In unserer Satzung steht ausdrücklich, dass unsere Geschäfte durch 2 Mitglieder des Vorstands §26 durchgeführt werden.

    Was macht man in einem solchen Fall beim Onlinebanking. Dort ist immer nur einer angemeldet?

    Ist das ein Sonderfall der OK ist oder muss das in die Satzung?

    Vielen Dank für evtl. Antworten

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo Dirk,
    meiner Meinung nach, wirfst Du etwas durcheinander.
    Ich verstehe das so:
    zwei Mitglieder des (geschäftsführenden) Vorstandes führen die Geschäfte bzw. vertreten den Verein nach Innen und Außen. Das ist gut so.
    Das Onlinebanking ist ja nur eine neue Art des Geldverkehrs und wird meist durch den Schatzmeister durchgeführt. Also ist es auch unschädlich, wenn dieser jetzt alleine das Onlinebanking durchführt.
    Gruß mops

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