Paarmitgliedschaft Austritt

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 2 months von  FriedelVogt.
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  • Kein Profilbild vorhanden ulrich1961

    Meine Frau und ich waren lange Jahre Mitglied in einem Verein. Der Mitgliedsantrag war seienrzeit zum Paartarif und wurde von meiner Faru gezeichnet.
    Meine Frau wollte vor geraumer Zeit nicht mehr im Verein Mitglied sein und sprach Ihre Kündigung aus. Ich ging davon aus dass ich weiterhin Mitglied sei, zumal dies während meiner Vorstandzeit in anderen Fällen so gehand habt wurde ( Scheidung ). Nun habe ich vom derzeitigen Vorstand erfahren dass meine Faru ja gekündigt habe und ich somit nicht mehr Mitglied sei. Ich will dies eigentlich so nicht hinnehmen.
    Vielen Dank im Voraus für jedweeg Antwort.
    Gruß Ulrich

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Und wie immer, was steht in der Satzung.
    Die Vorgehensweise halte ich für sehr zweifelhaft. Der Verein, sprich Vorstand, soll ihnen mal nachweisen, dass Sie gekündigt haben. Kann er das nicht, sind Sie weiterhin Mitglied, ggf. zu einem anderen Tarif.
    Sollte der Verein weiter darauf bestehen, vorausgesetzt in der Satzung steht hierzu nichts, würde ich vielleicht mal andeuten, sollte vorher aber gemacht worden sein, dass Sie sich mit einem Anwalt beraten hätten und er ihre Argumentation teilt. Passiert immer noch nichts würde ich Klagen. Wobei so etwas dann die Stimmung kippen lässt und wohl bedacht sein sollte.
    Ggf, einfach eine neue Mitgliedschaft beantragen, um dem ganzen Ärger aus dem Wege zu gehen.

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    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Hallo,
    Soweit ich das beurteilen kann, hat der Verein keinen Fehler gemacht. Allerdings hätte er Sie von sich aus über die Beendigung der Mitgliedschaft informieren sollen.

    Nach §313 BGB kann jeder Beteiligte den Vertrag (die Mitgliedschaft) kündigen, wenn sich „Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert“ haben. Wenn Ihre Frau bei einer Paar-Mitgliedschaft austritt, ist das für den Verein ein solcher Umstand. Ob Ihre Mitgliedschaft automatisch endet oder vom Verein beendet werden kann (auch ohne fristgerechte Kündigung), ist da nicht klar geregelt. Aber zumindest letzteres darf er.

    In den meisten Fällen ist es wahrscheinlich für alle Beteiligte am besten, wenn die Mitgliedschaft in angepasster Form weitergeführt wird. Aber dazu sollte imho von Ihnen ein Antrag gestellt werden.

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