Pauschalbetrag für 1. Vorsitzenden

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 3 months von  mops.
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  • Kein Profilbild vorhanden brueno

    Ist es i.O. wenn auf einen Beschluß der Vorsitzend einen Pauschal-Betrag erhält,ohne jegliche Nachweise.(Fahrkosten, Seminare,Telefonkarte etc.)In der Satzung steht nichts von Beträge von Zahlungen an Vorstandsmitglieder.
    Im Voraus Danke
    brueno

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo brueno,
    bekommt ein Vorstandsmitglied eine Aufwandsentschädigung, die nicht nur einen bloßen Aufwendungsersatz darstellt, sondern wie eine Vergütung für geleistete Tätigkeit anzusehen ist, kann das bei einem gemeinnützig anerkannten Verein zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen, wenn Ihre Satzung nichts anderes regelt. Das könnte ja in Ihrem Fall so sein, je nachdem wie hoch der Pauschgalbetrag ist.
    Enthält Ihre Satzung jedoch einen Hinweis, dass die Vereinsämter ehrenamtlich ausgeübt werden müssen, so verstößt der Verein mit der Zahlung von Vergüptungen auch gegen das Gebot, sämtliche Mittel für die steuerbegünstigten, satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden, denn eherenamtlich bedeutet ja unentgeltlich.
    Ein Ersatz für tatsächlich entstandene Aufwendungen wie Telefon- und Fahrtkosten ist jedoch möglich. Ein Einzelnachweis dieser tatsächlichen Aufwendungen ist nicht erforderlich, wenn pauschale Zahlungen den tatasächlichen Aufwand nicht übersteigen. Dies gilt nict, wenn durch die pauschalen Zahlungen auch Zeitaufwand abgedeckt werden soll.
    Gruß
    mops

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