Präsident ausgeschieden

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 years, 12 months von  hbaumann.
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    Der Präsident in unserem Verein ist am 1.4.2016 aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden. Das hatte er schriftlich mitgeteilt. Der neue Vorstand hat dies bis heute nicht dem Vereinsregister gemeldet. Der Schatzmeister tritt als Schatzmeister auf und nennt sich dazu noch amtierender Präsident ( auch auf dem Briefkopf des Vereins). Er wurde dazu gar nicht gewählt. Seit 2016 arbeitet der Verein ohne Präsident. In der Satzung steht: der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Präsident, Vizepräsident,Schatzmeister,Manager und Jugendwart. Ist das rechtlich alles sauber und kann der Vorstand ganz normal handeln oder muss ein neuer Präsident gewählt werden? Was passiert wenn sich kein Präsident findet?????

    hbaumann hbaumann

    So lange der Verein laut Satzung noch handlungsfähig ist, kann man damit sicher ein Weilchen leben. Die Amtsübernahme durch den Schatzmeister – somit in Doppelfunktion – ist nur möglich, wenn dafür eine Satzungsgrundlage gibt (Ämterbündelung). Natürlich kann er die Aufgaben des Vorsitzenden wahrnehmen, ohne diese Satzungsgrundlage hat er aber nicht die Funktion inne.

    Der Verein sollte sich bemühen, baldmöglichst einen neunen Vorsitzenden zu wählen, denn die Positionen laut Satzung müssen besetzt sein. Findet sich kein Vorsitzender, könnte durch eine Satzungsänderung der Vorstand verkleinert werden.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/handbuch-fuer-den-vereinsvorsitzenden/

    H. Baumann

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