private Vereinsbusnutzung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 7 months von  rgk.
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    Gibt es Vertragswerke, die die private Nutzung (z.B. Urlaubsfahrt) eines Vereinsbusses regeln. Gibt es Erfahrung über die interne und externe Schadensregulierung nach Unfall.

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo,
    Vertragswerke kenne ich nicht, die die private Nutzung eines Vereinsbusses regeln.
    Die Überlassung eines Vereinsbusses für private Zwecke wird durch eine Überlassungsvereinbarung zwischen dem Verein und dem Mieter des Busses geregelt.
    Der Mieter unterschreibt dabei meistens eine vom Verein aufgesetzte Nutztungsbedingung und erkennt diese dadurch an.
    Enthalten in diesen Nutzungsbedingungen für private Zwecke sollten enthalten sein:
    -Aufwandsentschädigung pro gefahrener Kilometer
    -Wer trägt Geldstrafen, Bußgelder?
    -Wer kommt für Schädenund Verschmutzung auf?
    -Selbstbeteiligung bei einem selbstverschuldeten Unfall?
    Ich hoffe, diese Ausführungen helfen Ihnen weiter!
    Mouche

    Kein Profilbild vorhanden rgk

    Vielen Dank für die Info! Bis auf den Punkt mit den Bußgeldern haben wir Alles in unserem Entwurf berücksichtigt.

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