Hallo,
Vertragswerke kenne ich nicht, die die private Nutzung eines Vereinsbusses regeln.
Die Überlassung eines Vereinsbusses für private Zwecke wird durch eine Überlassungsvereinbarung zwischen dem Verein und dem Mieter des Busses geregelt.
Der Mieter unterschreibt dabei meistens eine vom Verein aufgesetzte Nutztungsbedingung und erkennt diese dadurch an.
Enthalten in diesen Nutzungsbedingungen für private Zwecke sollten enthalten sein:
-Aufwandsentschädigung pro gefahrener Kilometer
-Wer trägt Geldstrafen, Bußgelder?
-Wer kommt für Schädenund Verschmutzung auf?
-Selbstbeteiligung bei einem selbstverschuldeten Unfall?
Ich hoffe, diese Ausführungen helfen Ihnen weiter!
Mouche