Protokoll der JMV

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 months, 1 week von  RoWo.
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  • Kein Profilbild vorhanden RoWo

    Hier meine Frage:
    Ist der Vorstand berechtigt das Protokoll der JMV nur zur „Einsicht“, d.h. nur im Verein im Beisein eines Vorstandsmitglied herauszugeben, oder kann ich eine Kopie der Mitschrift fordern. Es ist nicht vorgesehen, die Mitschrift in ein digitales Dokument zu verwandeln.
    Vielen Dank.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Das Protokoll einer Mitgliederversammlung erhalten alle Vereinsmitglieder im Anschluss an die Zusammenkunft. Welche Zeitspanne dabei eingehalten werden muss, kann in der Satzung festgelegt werden. Für die nicht anwesenden Personen wird es mit dem Erhalt des Protokolls leichter, die Inhalte der Versammlung nachzuvollziehen.

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    Kein Profilbild vorhanden RoWo

    Das ist in der Theorie sehr gut. Was aber, wenn der Vorstand das Protokoll nicht zur Verfügung stellt, da er der Meinung ist, dass das Protokoll nach § 416 ZPO – Beweiskraft von Privaturkunden, privatsache ist und deshalb nicht herausgegeben werden muss. Ich darf das Protokoll nur „einsehen“.
    Ist das nicht total besch….

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