Protokoll Vorstandssitzung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 7 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Tom

    Nach einer Vorstandssitzung wird den Vorstandsmitgliedern das Protokoll, unterschrieben Protokollführer – meist 2. Geschäftsführerein – per E-Mail zugeleitet.
    Muss diese Protokoll auf der kommenden Vorstandssitzung nochmals genehmigt werden, von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden??
    Wie ist hier eigentlich das genaue Prozedere?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Im Vereinsrecht gibt es dafür keine Vorschriften. Jeder Verein kann das individuell regeln und handhaben.

    Im Vereinsleben hat sich allerdings eingebürgert und bewährt, dass Protokolle auf der nächsten Sitzung verlesen und durch die Vorstandsmitglieder genehmigt werden. Auch ein Schriftführer und Vorsitzender kann mal etwas überhören oder falsch interpretieren.

    Erst, wenn es durch den Vorstand bestätigt wurde, kommt es als „verabschiedet““ zu den Akten.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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