Quittung

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 months, 1 week von  Inuyasha.
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  • Kein Profilbild vorhanden Inuyasha

    Hallo,

    ich habe mal wieder eine Frage zwecks Buchhaltung.
    Wir sind ein gemeinnütziger Verein und haben demnächst ein Event für das wir uns einen Grill bei einem anderen Verein ausleihen. Hierfür soll einen Ausleihengebühr von 20€ gezahlt werden. Ich wollte hierüber gern ein Rechnung haben. Das möchte der andere Verein nicht. Er hat angeboten eine Quittung zu schreiben. Jetzt bin ich unsicher, ob das ausreichend ist fürs Finanzamt.

    Wie sieht es da aus? Wie verhalte ich mich hier korrekt?

    LG Inuyasha

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Eine Quittung ist völlig ausreichend.
    Wenn auf dem Event Speisen und Getränke gegen Bezahlung angeboten werden, ist der Grill im wirtschftl. Geschäftsbereich zu verbuchen.

    Kein Profilbild vorhanden Inuyasha

    Vielen lieben Dank für die schnelle und kompetente Hilfe!

    LG Inuyasha

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