Für die Form und Inhalte des Kassenberichtes gibt es keine Rechtsvorschriften. Wenn die Mitglieder das so akzeptieren, ist es in Ordnung.
Natürlich muss ein Kassenbericht nicht jede Zahl des Geschäftsjahres wiedergeben. Das würde die Mitglieder nur langweilen. Es müssen also z.B. nicht die Beiträge von Meier, Schulze, Lehmann usw. dargestellt werden. Da reicht es, wenn die Beitragseinnahmen als Gesamtposten genannt werden. Ähnlich verfährt man mit anderen Bereichen.
Das Recht auf Einsicht in die Unterlagen außerhalb der offiziellen Berichterstattung haben die Mitglieder nur, wenn ein begründetes persönliches Interesse vorliegt.
h. Baumann
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