Liebes Forum,
folgende Situation bei uns im Verein:
Unser Rechner hört zur Jahreshauptversammlung, die jetzt bald folgt, auf. Wir konnten keinen Nachfolger finden. Das heißt, die Stelle bleibt unbesetzt.
Kann der 1. und 2. Vorsitzende dieses Amt „kommissarisch“ weiterführen, bis sich ein geeigneter Kandidat findet? Muss dieses Vorgehen von der Mitgliederversammlung per Wahl beschlossen werden?
Zur Info noch der (wohl entscheidende) Auszug aus unserer Satzung:
Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassierer. Jeweils sind zwei gemeinsam vertretungsberechtigt
Vielen Dank vorab für eine Einschätzung der Situation.
Danke und Grüße
Stefan