Guten Tag, gibt es gesetzliche Regelungen Ausnahmen oder einen Erlass für Vereine mit Gemeinnützigkeit, denen es ermöglicht z.b. Mitgliedsbeiträge jemanden in Rechnung zustellen ohne die Vorschriften nach §14 UStG einzuhalten? Ich habe eine steuerfreie Rechnung über Mitgliedsbeiträge vorliegen ohne folgende Angaben:
Fehlende Rechnungsnummer
Fehlende Steuernummer
Fehlende Befreiungserklärung zur UStG
Angebliche Begründung ist, dass es sich um keine Rechnung handelt nach dem Umsatzsteuergesetz? Nach meinen Kenntnisstand darf diese Rechnung buchhalterisch nicht erfasst werden?
Ich würde mich freuen wenn Sie mir an dieser Stelle weiterhelfen könnten.
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Sebastian Tuschel
-Finanzen-
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