Hallo,
es spricht nichts dagegen, dass ein Rechnungsprüfer in derselben Mitgliederversammlung sein Amt aufgibt und sich als Schatzmeister in den neuen Vorstand wählen läßt.
Ich habe in keiner Literatur einen Hinweis darauf gefunden, dass der Rechnungsprüfer erst nach zwei Ruhejahren für das Amt des Schatzmeisters kandidieren kann.
Die zwei Ruhejahre könnten von Ihren Kollegen ins Spiel gebracht worden sein, weil formal der Rechnungsprüfer so lange im Amt bleibt, bis in der Mitgliederversammlung der neue Rechnungsprüfer gewählt worden ist. Da der als Schatzmeister zu wählende bisherige Rechnungsprüfer ja immer noch im Amt ist, würde formal der Rechnungsprüfer zum Schatzmeister gewählt werden. Formal gesehen eine Unmöglichkeit, die aber den juristischen Geflogenheiten im Vereinsleben nicht standhält.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass der amtierende Rechnungsprüfer nach der Entlastung des Vorstandes sein Amt niederlegt und damit sofort als Schatzmeister wählbar ist.
Gruß
Inge Cz.