Rechnungsprüfer nach Neuwahl als Schatzmeister

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 8 months von  i_cziudaj.
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    Hallo,
    in unserem Verein/Selbsthilfevereinigung benötigen wir einen neuen Schatzmeister, der jetzige Rechnungsprüfer würde als Schatzmeister einspringen, Neuwahlen vorausgesetzt.
    Meine Vorstandskoll. sind der Meinung ein Rechnungsprüfer darf sich erst nach 2 Ruhejahren als Schatzmeister zur Wahl stellen.
    Meine Frage: darf ein Rechnungsprüfer in der Wahlversammlung das Rechnungsprüfungsprotokoll verlesen und sich dann für das Amt des Schatzmeisters bewerben und wählen lassen?

    Ihre vielfältigen Antworten erwartend

    sporbie

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo,
    es spricht nichts dagegen, dass ein Rechnungsprüfer in derselben Mitgliederversammlung sein Amt aufgibt und sich als Schatzmeister in den neuen Vorstand wählen läßt.
    Ich habe in keiner Literatur einen Hinweis darauf gefunden, dass der Rechnungsprüfer erst nach zwei Ruhejahren für das Amt des Schatzmeisters kandidieren kann.
    Die zwei Ruhejahre könnten von Ihren Kollegen ins Spiel gebracht worden sein, weil formal der Rechnungsprüfer so lange im Amt bleibt, bis in der Mitgliederversammlung der neue Rechnungsprüfer gewählt worden ist. Da der als Schatzmeister zu wählende bisherige Rechnungsprüfer ja immer noch im Amt ist, würde formal der Rechnungsprüfer zum Schatzmeister gewählt werden. Formal gesehen eine Unmöglichkeit, die aber den juristischen Geflogenheiten im Vereinsleben nicht standhält.
    Eine andere Möglichkeit wäre, dass der amtierende Rechnungsprüfer nach der Entlastung des Vorstandes sein Amt niederlegt und damit sofort als Schatzmeister wählbar ist.
    Gruß
    Inge Cz.

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